Barrierefreie Kommunikation: einfache Sprache is net deppat

Shownotes

Barrierefreie Kommunikation ist weit mehr als ein gesetzlicher Anspruch – sie ist ein entscheidender Schritt in Richtung echter Inklusion. In dieser Folge sprechen wir mit Julia Braunsteinerin, Geschäftsführerin von k25 und zertifiziert in einfacher Sprache, über die Praxis, das Potenzial und die Stolpersteine sprachlicher Zugänglichkeit.

Wir klären:

  • Was ist leichte Sprache, was ist einfache Sprache – und wo liegt der Unterschied?
  • Für wen sind diese Sprachformen gedacht – und warum ist die Zielgruppe größer, als viele denken?
  • Was passiert mit sprachlicher Schönheit?
  • Wo liegen die Grenzen – und wo die Chancen?

Außerdem werfen wir einen Blick in die Praxis der Textarbeit und klären, was Unternehmen und Organisationen für barrierefreie Kommunikation beachten müssen.

Gast: Julia Braunsteinerin, Geschäftsführerin von k25 und zertifiziert in einfacher Sprache Hosts: Sophie Straberger-Denk und Johannes Fisecker

Gepiepter Text

**Wir sind Fairtrade-Gemeinde **

Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel auf kommunaler Ebene und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Akteur*innen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich gemeinsam lokal für den fairen Handel stark machen. Das Engagement der vielen Menschen zeigt, dass eine Veränderung möglich ist, und dass jede und jeder etwas bewirken kann.

Text 2: Schneeräumung im Winter

Originaltext: Sicherung von Gehwegen im Winter

Eis und Schnee erfordern für die Gemeinde und Grundstückseigentümer die Zeit des Winterdienstes. Aus diesem Anlass möchten wir Sie hier über die Regelungen in unserer Gemeinde informieren:

Zur Verhütung von Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben Vorder- und Hinterlieger aber auch Eigentümer von unbebauten Grundstücken entlang unserer Innerortsstraßen die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege und Gehbahnen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten, d. h. von Schnee zu räumen und bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (Sand, Splitt) zu bestreuen, nicht jedoch mit ätzenden Mitteln. Werden diese Pflichten auf Mieter oder Dritte delegiert, ist dies aus haftungsrechtlicher Sicht eindeutig zu regeln und zu überwachen. Bei Krankheit oder Urlaub muss für eine Vertretung gesorgt werden.

Text in einfacher Sprache: Sichere Gehwege im Winter

Schnee oder Eis auf Gehwegen kann gefährlich sein: Menschen können sich verletzen oder es können Fahrzeuge oder Gebäude beschädigt werden. Wer ein Grundstück besitzt, muss deshalb bei Schnee und Eis Winterdienst machen. Lesen Sie hier, wie dieser Winterdienst in unserer Gemeinde geregelt ist.

Das müssen Sie beim Winterdienst machen

Gehört Ihnen ein Grundstück in unserem Ort? Dann müssen Sie die Gehwege an den Grenzen Ihres Grundstücks im Winter sichern. Das gilt auch, wenn auf Ihrem Grundstück kein Haus steht. Das bedeutet: Sie müssen Schnee von den Gehwegen entfernen. Wenn der Boden eisig ist, müssen Sie ihn mit Sand oder kleinen Steinchen bestreuen. Dann kann man nicht so leicht ausrutschen. Sie dürfen die Gehwege aber nicht mit giftigen Stoffen bestreuen, die den Boden beschädigen. Die Kosten für die Sicherung der Gehwege an Ihren Grundstücksgrenzen müssen Sie selbst bezahlen. Sie können auch jemanden damit beauftragen, diese Pflichten für Sie zu übernehmen. Zum Beispiel Mieterinnen oder Mieter oder eine Firma. Dann müssen Sie diesen Auftrag aber genau regeln. Und Sie müssen überwachen, ob die beauftragten Personen die Gehwege auch wirklich sicher halten. Bei Krankheit oder Urlaub müssen Sie dafür sorgen, dass jemand anderer die Gehweg-Sicherung übernimmt.

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